Rechtsprechung
   LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19307
LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06 (https://dejure.org/2007,19307)
LG Rostock, Entscheidung vom 16.02.2007 - 4 O 322/06 (https://dejure.org/2007,19307)
LG Rostock, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 4 O 322/06 (https://dejure.org/2007,19307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbrauchereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vertragsschluss durch eine Verwaltungs-GmbH

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage von Originalvollmacht bei einseitigem Rechtsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft am Rechtsverkehr bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Abschluss eines Mietvertrags (Telenotruf-Service) durch die Verwalterin (in GmbH-Form) für die Wohnungseigentümergemeinschaft; Akzessorische ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Wohnungseigentümergemeinschaft kein Verbraucher

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Verbraucher? (IMR 2007, 1095)

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 370 (Ls.)
  • ZMR 2007, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.06.2005 (NJW 2005, 2061) die Wohnungseigentümergemeinschaften für rechtsfähig erklärt hat, sobald sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen, unterfallen bereits dem Wortlaut nach nicht der Vorschrift des § 13 BGB, der den Verbraucherstatus an den terminus technicus natürliche Person knüpft.
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
    Die Vollmacht muss im Original beigefügt werden (vgl. BGH NJW 1981, 1210).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
    Der Grundsatz, dass die Verbraucherschutzvorschriften keine Anwendung fänden, wenn sich der Verbraucher eines Unternehmers als Vertreter bediene, lässt sich weder aus Gesetz noch aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes NJW 2000, 2268 entnehmen.
  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88

    Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung

    Auszug aus LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
    Weiter war hinreichend deutlich erkennbar, dass nicht nur die Rechtsfolgen der Kündigung geregelt werden sollten, sondern der bereits vorprozessual beauftragte Prozessbevollmächtigte der Beklagten, was sich den weiteren Rechtsausführungen des anwaltlichen Schreibens entnehmen lässt, zur Herbeiführung der Beendigung des Vertragsverhältnisses, mithin auch zur Erklärung der Kündigung beauftragt war und diese nach erneuter Prüfung zumindest konkludent nochmals ausgesprochen hat (vgl. BGH WM 1989, 153, 155 für den Fall der Prozesshandlung, hier: Klageerwiderung; Wolf/Eckert, Mietrecht, Rdr. 895 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft unterfalle aufgrund ihrer Teilrechtsfähigkeit (§ 10 Abs. 6 WEG) von vornherein nicht dem Anwendungsbereich des § 13 BGB, der nur für natürliche Personen gelte; eine entsprechende Anwendung des Verbraucherbegriffs auf die Wohnungseigentümergemeinschaft sei aufgrund ihrer verbandsrechtlichen Organisationsstruktur nicht geboten (LG Rostock, ZMR 2007, 731 ff. [mit abl. Anm. Armbrüster, ZWE 2007, 290]; MünchKommBGB/Micklitz, 6. Aufl., § 13 Rn. 19; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearb. 2012, § 491 Rn. 28; Hügel/Elzer, NZM 2009, 457, 458 f.; Krampen-Lietzke, RNotZ 2013, 575, 597 f. mwN; Prütting in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl., § 13 Rn. 8; BeckOK-BGB/Hügel, Stand 1. Februar 2015, § 10 WEG Rn. 11) und stelle eine unzulässige Rechtsfortbildung contra legem dar (so LG Rostock, aaO; MünchKommBGB/Micklitz, aaO).

    Denn für die Abgrenzung von unternehmerischem und privatem Handeln im Sinne der §§ 13, 14 BGB kommt es im Falle einer Stellvertretung grundsätzlich auf die Person des Vertretenen an (LG Rostock, ZMR 2007, 731 f.; Staudinger/Kannowski, aaO, § 13 Rn. 38; MünchKommBGB/Basedow, aaO, § 310 Rn. 56; Erman/Saenger, aaO, § 13 Rn. 11; Erman/Roloff, aaO, § 310 Rn. 11; BeckOK-BGB/Schmidt-Räntsch, aaO Rn. 7; Palandt/Ellenberger, aaO Rn. 5; Prütting in Prütting/Wegen/Weinreich, aaO, § 13 Rn. 11).

  • LG Hamburg, 01.04.2010 - 309 O 99/09

    Anspruch auf Zahlung des Entgelts für Gaslieferungen, Wirksamkeit der

    Bei der Beurteilung der von der Klägerin in dem Vertrag verwandten Preisanpassungsklausel ist davon auszugehen, dass die Beklagte Unternehmerin und nicht Verbraucher ist (vgl. Landgericht Rostock, ZMR 07, 731).
  • LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09

    Energielieferungsvertrag: Entgeltansprüche aus Erdgaslieferung; Wirksamkeit einer

    Die entgegenstehende Argumentation des Landgerichts Rostock (Urteil vom 16.02.2007, Az. 4 O 322/06) ist nicht überzeugend und führt nicht zu sachgerechten Ergebnissen; ihr ist daher nicht zu folgen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen im auf den

    Insoweit vermag sich die Kammer nicht der Argumentation des LG Rostock, ZMR 2007, 731 (ihm folgend Grziwotz/Jennißen, in: Jennißen, WEG, § 10 Rn 59) anzuschließen, wonach eine Wohnungseigentümergemeinschaft schon prinzipiell kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht